Ratsmitglied Dieter Kaufmann erklärte noch einmal den Prozess, wie in den vergangenen Jahren das Verbindungsmodell mit einer Lenkungsgruppe erarbeitet wurde. Zentraler Punkt der Umsetzung ist die Umstrukturierung des Kirchenamtes der EKD, das ein "ein Ort gemeinsamen evangelischen Handelns" werde, wie Kaufmann bei der Einbringung sagte.
Die bayerische Synodale Jacqueline Barraud-Volk erinnerte in der sehr kurzen Diskussion daran, dass der Wille zu dieser Veränderung "aus der Mitte der Synode" kam und Veränderung möglich sei. Die Generalsynode der VELKD und die Vollkonferenz der UEK hatten den Vereinbarungen über das Verbindungsmodell auf ihren Tagungen in Bonn bereits zugestimmt. Die Synode stimmt am Mittwoch bei den Beschlussfassungen über den Vertrag ab.
Das neue gemeinsame Kirchenamt von EKD, UEK und VELKD in Hannover wird seine Arbeitsbereiche nach fachlichen Überlegungen aufteilen und nicht mehr aufgrund der Kirchenstrukturen. Damit werden Doppelstrukturen zwischen EKD, UEK und VELKD vermieden. Zugleich sollen aber die konfessionellen Besonderheiten von lutherischen und reformierten Kirchen an den passenden inhaltlichen Stellen eingebracht werden, damit sie nicht untergehen.
Statt des bisherigen "Kirchenamtes der VELKD" wird ein neuer "Amtsbereich der VELKD" im gemeinsamen Kirchenamt gebildet. Denn die lutherische Kirche wollte sich weiterhin die Möglichkeit erhalten, nach außen hin - zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit dem Lutherischen Weltbund - eigenständig zu handeln. In den Diskussion um das Verbindungsmodell seit 2012 waren es besonders die Lutheraner, die Sorgen hatten, dass ihre konfessionellen Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt würden. Im neuen Vertrag zwischen EKD und VELKD steht deshalb der neue Satz: "Dabei wird die identitätsstiftende Bedeutung der Arbeitsfelder Ökumene und Partnerschaftsarbeit, Theologie und Liturgie beachtet."
Das neue Kirchenamt wird weiterhin "Kirchenamt der EKD" heißen. Der neue Amtsbereich der VELKD wird von einem oder einer theologischen Vizepräsidenten des Kirchenamtes geleitet. Nach fünf Jahren soll die neue Struktur überprüft werden.