Bürgergeld: 325.000 Haushalte müssen bei Wohnkosten draufzahlen

Bürgergeld: 325.000 Haushalte müssen bei Wohnkosten draufzahlen
Linken-Politikerin: Jeder neunte Empfängerhaushalt betroffen
Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld werden Unterkunft und Heizung finanziert. Doch der dafür vorgesehene Betrag reicht manchmal nicht aus. Besonders in Großstädten ist das laut Bundesregierung der Fall.

Hannover, Berlin (epd). 325.000 Haushalte im Bürgergeld-Bezug mussten im vergangenen Jahr bei den Kosten für Unterkunft und Heizen draufzahlen. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf Fragen der Linken-Politikerin Caren Lay hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen. Demnach musste jede neunte Bedarfsgemeinschaft mehr zahlen, als von den Jobcentern übernommen wurde. Im Schnitt waren es 107 pro Monat zusätzlich. Das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Samstag) hatte als erstes darüber berichtet.

Besonders groß war diese Wohnkostenlücke den Daten zufolge in den Metropolen. In Stuttgart lag sie im Schnitt bei 338 Euro, in München zahlten Haushalte durchschnittlich 215 Euro drauf, in Berlin waren es 201 Euro und in Dresden 114 Euro. 2023 gab es rund 2,91 Millionen Bedarfsgemeinschaften, denen eine Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusteht. Insgesamt betrug die Wohnkostenlücke in dem Jahr den Angaben zufolge rund 417 Millionen Euro.

„Die von den Jobcentern anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung sind zu gering“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Caren Lay. Jeder neunte Haushalt, der Bürgergeld bezog, habe 2023 bei der Miete draufgezahlt und dafür an Essen, Kleidung oder Bildung sparen müssen. „Ohnehin bekommen Geringverdienende in vielen Innenstädten keine Mietwohnung mehr“, beklagte die Bundestagsabgeordnete. „Angesichts explodierender Mieten, Heiz- und Energiekosten müssen dauerhaft die realen Wohn- und Energiekosten übernommen werden, damit Menschen nicht hungern oder frieren.“

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Sozialministerium, Anette Kramme (SPD), erklärte in der Antwort, die Gründe für die Differenz zwischen Unterkunftskosten und Kostenübernahme seien vielfältig. So würden beispielsweise in einigen Fällen die kommunalen Angemessenheitsgrenzen überschritten, in anderen etwa die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft bei Rückerstattungen von Nebenkosten nicht angepasst. Teilweise dürften Stromkosten den tatsächlichen Kosten der Unterkunft zugeschlagen werden, obwohl diese Kosten durch den Regelbedarf abgedeckt werden.

Auch stellte sich manchmal heraus, dass nicht die gesamte Wohnfläche als Unterkunft bewertet werden könne, beispielsweise wenn darin Geschäftsräume oder Stellplätze enthalten seien oder ein Teil untervermietet werde. „Zudem dürfte die Erfassungspraxis im Rahmen des Bewilligungsverfahrens sowie die Anerkennungsprüfung aufgrund regional unterschiedlicher Gegebenheiten nicht in allen Jobcentern gleich sein“, schrieb Kramme.