Kölner Urteil zu Schmerzensgeld kommt Missbrauchsbetroffenen zugute

Kölner Urteil zu Schmerzensgeld kommt Missbrauchsbetroffenen zugute

Bonn (epd). Das Kölner Schmerzensgeldurteil vom vergangenen Juni wirkt sich in höheren Anerkennungsleistungen für katholische Missbrauchsbetroffene aus. Das zeigt der Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen, der am Freitag in Bonn vorgestellt wurde. Demnach erhielten Betroffene im Jahr 2023 bis zum 31. Juli durchschnittlich rund 22.140 Euro an Anerkennungsleistungen für erlittenes Leid durch sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Bereich der katholischen Kirche. Ab dem 1. August nach Rechtskraft des Kölner Urteils erhielten sie durchschnittlich 33.618 Euro, teilte die Vorsitzende der Kommission, die pensionierte Richterin Margarete Reske, mit. Das Kölner Urteil habe Berücksichtigung in den Entscheidungen der Kommission gefunden, sagte sie.

Das Kölner Landgericht hatte im Juni 2023 einem Betroffenen sexualisierter Gewalt eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 300.000 Euro zugesprochen. Das Erzbistum Köln musste diese Zahlung leisten.

Die Höhe der Anerkennungsleistungen, die die Unabhängige Kommission festlegte, belief sich bis Ende Juli 2023 insgesamt auf rund 49,5 Millionen Euro, ab dem 1. August kamen Entscheidungen in Höhe von 7,5 Millionen hinzu. Die Summe aller Anerkennungsleistungen seit Bestehen der Unabhängigen Kommission beläuft sich demnach auf rund 57 Millionen Euro.

Seit 2021 erhielten Betroffene im Durchschnitt etwa 22.680 Euro infolge eines Erst- und Folgeantrags. Legten Betroffene Widerspruch ein oder präsentierten neue Informationen zu ihrem Fall, erhöhte sich die Zahlung auf durchschnittlich 25.350 Euro. Normalerweise nenne man keine Durchschnittszahlen, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der UKA, Ernst Hauck. Doch sie zeigten, dass sowohl durch eine geänderte Rechtssprechung als auch durch neue Informationen zu den Taten und ihren Folgen Betroffene höhere Leistungen erhielten.