Surfen mit Stoppuhr - Expertentipps zu kindgerechter Mediennutzung

Surfen mit Stoppuhr - Expertentipps zu kindgerechter Mediennutzung

Witten (epd). Tipps zur kindgerechten Nutzung elektronischer Medien gibt ein neuer Leitfaden, den die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und die Privat-Universität Witten/Herdecke vorgelegt haben. Die Experten empfehlen unter anderem, dass Kinder zwischen drei und sechs Jahren während der Bildschirmnutzung eine Sand- oder Stoppuhr laufen lassen sollten, wie die Hochschule am Donnerstag mitteilte. Denn viele Kinder merkten nicht, wie viel Zeit sie an den Geräten verbringen.

Kinder zwischen drei und sechs Jahren sollten nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag vor dem Bildschirm sitzen, hieß es weiter. Babys und Kleinkinder bis drei Jahren sollten mit den Medien überhaupt nicht in Kontakt kommen. Eine eigene Spielkonsole sollten Kinder erst im Alter ab etwa neun Jahren bekommen. Bei älteren Kindern, die Konsolen besitzen, könne es zudem hilfreich sein, die Geräte nach dem Spielen im Schrank aufzubewahren.

Die Leitlinie umfasst 55 präventive Empfehlungen zur Nutzung von Bildschirmmedien. Darüberhinaus beschreibt sie Möglichkeiten, wie Eltern und Ärzte mit übermäßiger Nutzung umgehen können, und geht auf Maßnahmen in Zeiten von digitalem Fernunterricht ein.

„Obwohl inzwischen viele gesundheitliche Risiken des übermäßigen Medienkonsums bei Kindern bekannt sind, wird noch viel zu wenig über Präventionsmaßnahmen gesprochen - sowohl in der Gesellschaft als auch in der Medizin“, sagte der Inhaber des Lehrstuhls für Medizintheorie, Integrative und Anthroposophische Medizin an der Uni Witten/Herdecke, David Martin. Wer einem übermäßigen Medienkonsum in Kindheit und Jugend vorbeuge, leiste „einen wichtigen Beitrag für eine gesunde seelische, geistige und körperliche Entwicklung“ der Jungen und Mädchen.

Die Leitlinie richtet sich an Familien sowie an Mediziner, Ärzte und Psychiater, die Kinder und Jugendliche behandeln. Zudem soll sie übergeordneten Organisationen wie Krankenkassen, Schulen, Kindergärten, Jugend-, Schul- und Versorgungsämtern, Erziehungsberatungsstellen oder anderen Personen und Einrichtungen eine Orientierung geben.