Missbrauchsbeauftragte Claus: Speicherung von IP-Adressen ermöglichen

Missbrauchsbeauftragte Claus: Speicherung von IP-Adressen ermöglichen

Berlin (epd). Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus hält die Speicherung von IP-Adressen für die Verfolgung sexueller Gewalt gegen Kinder für erforderlich und auch nach dem Nein des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung für möglich. Claus sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Ressorts der Bundesregierung nun umgehend prüfen, wie der jetzt vom EuGH ermöglichte Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen im Sinne des Kinderschutzes bei schwerster Kriminalität genutzt werden kann.“

Missbrauchsdarstellungen würden nicht nur auf Darknet-Plattformen, sondern überall im Netz massenhaft gespeichert. „Zur Aufdeckung dieser Straftaten müssen Sicherheitsbehörden die Täter identifizieren können“, sagte Claus: „Die IP-Adressen der Endgeräte können hier einen schnellen Weg weisen.“ Viele Meldungen, die deutsche Behörden aus den USA oder Kanada erhalten, könnten derzeit nicht nachverfolgt werden, weil keine Daten mehr gespeichert seien. Bei den Taten geht es um den Besitz und die Verbreitung sowie den Kauf von Missbrauchsdarstellungen und die Anbahnung sexueller Übergriffe auf Kinder durch Online-Kontakte, bei denen die Kinder die Absichten der Täter nicht erkennen können, das sogenannte Grooming.

Claus drängte nicht nur darauf, den Ermittlern die Identifizierung möglicher Täter zu erleichtern, sondern auch die der Opfer. „In solcher Ermittlungsarbeit steht immer wieder auch im Fokus, Kinder, die aktuell Opfer sexuellen Missbrauchs sind, schnellstmöglich zu identifizieren und umgehend aus der Gewaltsituation zu befreien“, betonte die Missbrauchsbeauftragte.

Der EuGH hatte am Dienstag in einem lange erwarteten Urteil die seit 2017 ausgesetzte deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können die Mitgliedstaaten jedoch unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine gezielte Vorratsspeicherung oder Sicherung von Daten vorsehen sowie eine Speicherung von IP-Adressen, erklärten die Richter. IP steht für Internetprotokoll und ist vergleichbar mit der Adresse eines Geräts im Internet. Mithilfe der IP-Adresse lassen sich Rechner, Smartphones oder Tablets identifizieren.