Faeser: Können nicht nur auf Daten aus anderen Ländern zugreifen

Faeser: Können nicht nur auf Daten aus anderen Ländern zugreifen

Berlin (epd). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat ihre Forderung nach einer Speicherung von IP-Adressen auf Vorrat bekräftigt und gefordert, sich in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung „ein Stück weit ehrlich“ zu machen. Man könne nicht aus anderen Ländern Daten nehmen, die auf Grundlage von Methoden erworben wurden, „die vielleicht nicht unseren Freiheitsrechten entsprechen“, wenn es in Deutschland zulässige Methoden gebe, die Freiheitsrechte wahrten, sagte Faeser am Mittwoch in Berlin. „Dann ist das die bessere Alternative“, sagte sie.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag die anlasslose Speicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten von mobiler Kommunikation für rechtswidrig erklärt und damit die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung endgültig gekippt. Die Regelung wurde 2017 wegen des Rechtsstreits ausgesetzt. Faeser sagte, seitdem sei Deutschland auf Daten aus anderen Ländern angewiesen.

Faeser sprach sich gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch, erneut dafür aus, Provider zumindest zur Speicherung von IP-Adressen zu verpflichten. Dies lasse das EuGH-Urteil ausdrücklich zu. Es dürfe für die Strafverfolgung im digitalen Raum keine Nachteile gegenüber Ermittlungen in der analogen Welt geben, sagte Faeser und verglich die Nachverfolgung von IP-Adressen mit der Kennzeichenabfrage.

Münch äußerte sich zudem skeptisch über den Nutzen des sogenannten Quick Freeze, bei dem Daten erst abgefragt (eingefroren) werden, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Wenn Ermittler schon konkrete Hinweise hätten, seien sie mit Überwachungsmethoden aktiv „und kriegen die Daten sowieso“, sagte Münch. Faeser äußerte sich skeptisch zu Quick Freeze, weil viele Anbieter wegen Flatrate-Tarifen Daten kaum oder gar nicht mehr speicherten: „Sie können kein Quick Freeze machen, wenn die Daten nicht mehr da sind.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte sich für dieses Verfahren ausgesprochen. Er lehnt eine Vorratsdatenspeicherung ab, weil er darin einen zu tiefen Eingriff in die Freiheitsrechte sieht.