Berlin (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt das Vorhaben der Ampel-Parteien, die Staatsleistungen abzulösen. „Positiv ist, dass die Koalition die Ablösung der Staatsleistungen angehen will und dazu Gespräche mit Gebern und Empfängern der Staatsleistungen sucht, also den Ländern, Landeskirchen und Diözesen“, sagte der Bevollmächtigte der EKD bei Bundesregierung und Bundestag, Martin Dutzmann, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag.
Die voraussichtliche Ampel-Koalition will in dieser Wahlperiode eine Regelung zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen durchsetzen. „Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“, heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Solch ein Bundesgesetz ist Grundlage für die Ablösung der Zahlungen in den Ländern.
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen aktuell rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr an evangelische und katholische Kirche.
Der Auftrag, diese regelmäßigen Zahlungen abzulösen, wurde von der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommen, bislang aber nicht umgesetzt. In der vergangenen Wahlperiode legten die damaligen Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke einen Vorschlag vor. Der wurde im Bundestag von Union und SPD zwar abgelehnt, fand in Teilen aber zustimmende Worte auch vonseiten der Sozialdemokraten.
Zu dem „fairen Rahmen für die Ablösung“, wie es im Koalitionsvertrag heißt, gehöre das sogenannte Äquivalenzprinzip, das der Gesetzentwurf von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linken aus der vergangenen Legislaturperiode ausdrücklich genannt habe, betonte Dutzmann. Es bedeutet, dass die Ablösung gleichwertig sein muss.
Der Koalitionsvertrag enthält zudem einen Passus über das kirchliche Arbeitsrecht. Es soll geprüft werden, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. „Wir sind offen für solche Gespräche, in denen wir sehr deutlich machen werden, dass unser Mitarbeitervertretungsrecht gegenüber der Mitarbeitervertretung in nicht-kirchlichen Einrichtungen gleichwertig ist“, sagte Dutzmann und verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2013. Er wolle betonen, dass rund 90 Prozent der diakonischen und caritativen Unternehmen eine Mitarbeitervertretung hätten, aber nur etwa jeder zehnte betriebsratsfähige Betrieb im nicht-kirchlichen Bereich.