Berlin/Erfurt (epd). Die evangelische Kirche in Berlin hat das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts begrüßt. Als Konsequenz daraus müsse im Berliner Neutralitätsgesetz dem Grundrecht der Religionsfreiheit mehr Beachtung geschenkt werden, erklärte der Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Jörg Antoine, am Freitag in Berlin. Er hoffe nach dem Urteil "auf mehr Toleranz und Gelassenheit im Umgang mit religiösen Symbolen in Berlin".
Das Bundesarbeitsgericht hatte am Donnerstag in einer Revisionsverhandlung entschieden, dass das Land Berlin einer muslimischen Bewerberin für eine Lehrerinnenstelle nicht pauschal das Tragen eines Kopftuchs verbieten darf. Das im Berliner Neutralitätsgesetz enthaltene pauschale Verbot des Tragens religiöser oder anderer weltanschaulicher Symbole im Schulunterricht stelle eine nicht hinzunehmende Diskriminierung wegen der Religion dar, urteilten die Richter (AZ: 8 AZR 62/19).
Die Erfurter Richter bestätigten damit im Ergebnis ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Es hatte einer muslimischen Stellenbewerberin eine Diskriminierungsentschädigung zugesprochen.
Antoine betonte, das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2015 eindeutige Vorgaben zum Kopftuch für Lehrerinnen gemacht. Das Berliner Neutralitätsgesetz habe seitdem im Widerspruch zur Entscheidung der Karlsruher Richter gestanden. "Das Land Berlin konnte in dem Verfahren nicht nachweisen, dass die Kopftuch tragende Lehrerin den Schulfrieden konkret bedroht hätte", sagte der Chefjurist der EKBO weiter.