Der Paragraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise". Es sei erschreckend und skandalös, dass noch im Jahr 2018 ein Gesetz Bestand habe, das als eines der ersten Gesetzesvorhaben der Nationalsozialisten 1933 in Kraft trat, sagte Kahl-Passoth. "Das Selbstbestimmungsrecht und auch das Recht auf freie Arztwahl werden damit eingeschränkt - mit Blick auf unser freiheitlich-demokratisches Grundgesetz halte ich das für verfassungswidrig."
Das Amtsgericht Gießen hatte im vergangenen November die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Vergangene Woche wurde bekannt, dass zwei weitere Ärztinnen aus Hessen angezeigt wurden, weil sie auf ihrer Webseite unter der Rubrik "Angebot" auf den "Schwangerschaftsabbruch" hinweisen.
Der Verband Evangelische Frauen in Deutschland (EFiD) mit Sitz in Hannover ist nach eigenen Angaben als Dachverband die Stimme evangelischer Frauen in Kirche und Gesellschaft. Die EFiD fördert und unterstützt die Arbeit von und mit Frauen in kirchlichen Bezügen und ermutigt Frauen, in der heutigen Welt als Christinnen zu leben. Zur EFiD gehören 39 Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund drei Millionen Mitgliedern.