Hamburg (epd). Erdogan wendet sich gegen das sogenannte Schmähgedicht, das Böhmermann am 31. März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" verlesen hatte. Darin richtete der Satiriker wüste Beschimpfungen gegen das Staatsoberhaupt der Türkei. Böhmermann begründete seinen Auftritt damit, er wolle den Unterschied von erlaubter Satire und auch in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.
In einer einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht Böhmermann Mitte Mai untersagt, bestimmte Passagen des Gedichts zu wiederholen. Weil der ZDF-Satiriker die Entscheidung nicht hinnehmen wollte, setzte er Erdogan daraufhin eine vierwöchige Frist zur Klageeinreichung in der Hauptsache. Der türkische Staatspräsident will mit seiner Klage nun ein Komplettverbot des Gedichts erwirken. Ein Urteil wird für Mittwoch noch nicht erwartet.
Ermittlungsverfahren eingestellt
Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Schmähgedicht hatte die Staatsanwaltschaft Mainz Anfang Oktober ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann eingestellt. Dabei ging es um den Straftatbestand der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes. Strafbare Handlungen seien dem Satiriker "nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen", hieß es zur Begründung. Insbesondere sei nicht nachweisbar, dass der Moderator den türkischen Staatschef Erdogan ernsthaft herabwürdigen wollte. Die Mainzer Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen aufgenommen, nachdem die Bundesregierung eine entsprechende Ermächtigung erteilt hatte.