Köln (epd). Der größte Anteil der Einnahmen ging an die neun Anstalten der ARD mit insgesamt 5,76 Milliarden, das ZDF erhielt zwei Milliarden, das Deutschlandradio 218 Millionen Euro. Das Jahr sei sehr planmäßig verlaufen, sagte der Geschäftsführer des Beitragsservice, Stefan Wolf, am Dienstag in Köln: "Das Modell hat sich nach zwei schwierigen Jahren stabilisiert."
Auch für die nächsten Jahre prognostiziert der Beitragsservice etwas niedrigere Einnahmen. Bis 2020 kann das öffentlich-rechtliche System mit jährlich 7,84 Milliarden Euro rechnen. Aus den Beiträgen erhalten auch die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht über die Privatsender zuständig sind, einen festen Anteil. 2015 waren es 153,4 Millionen Euro.
Senkung der Haushaltsabgabe in der Diskussion
Seit 2013 werden ARD, ZDF und Deutschlandradio über eine Haushaltsabgabe finanziert, diese wird bis Ende des Jahres 1,5 bis 1,6 Milliarden Euro mehr einbringen als die Sender brauchen. Der Überschuss fließt in eine Rücklage, die in der kommenden Beitragsperiode ab 2017 Kostensteigerungen auffangen soll. Nach Angaben von SWR-Justiziar Hermann Eicher, dem federführenden Beitragsrechtler in der ARD, sind allerdings von den bisher erzielten Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden nur 700 Millionen Euro tatsächlich "in der Kasse". 500 Millionen Euro seien ausstehende Forderungen an Beitragszahler, die erfahrungsgemäß nur zum Teil eingetrieben werden könnten.
Nach einer Senkung des Rundfunkbeitrags im April 2015 von 17,98 auf 17,50 Euro wird zurzeit über eine erneute Minderung um 30 Cent ab 2017 diskutiert. Allerdings wäre ab 2021, wenn die Rücklagen aufgebraucht sind, nach Berechnungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) wieder eine Erhöhung auf dann 19,40 Euro fällig.
Die Ministerpräsidenten wollen am Donnerstag über eine mögliche Senkung des Beitrags beraten. Einige Länderregierungen wie Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits dagegen ausgesprochen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sind dafür. Eine Einigung gilt als unwahrscheinlich, zumal die Länder eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben, die eine Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Systems prüfen soll. Sie tagt erstmals am 30. Juni.
Hartz-IV-Empfänger zahlen nicht
Von der Beitragszahlung befreit sind unter anderem Hartz-IV-Empfänger. Im vergangenen Jahr waren das 1,97 Millionen, 19 Prozent mehr als 2014. Insgesamt waren 2,86 Millionen Personen befreit, eine knappe halbe Million musste einen ermäßigten Satz bezahlen.
Deutlich gestiegen ist erneut die Zahl der Mahnverfahren: 25,4 Millionen Verfahren laufen noch, 1,4 Millionen Mal schickte der Beitragsservice, ein Tochterunternehmen von ARD, ZDF und Deutschlandradio, sogar ein Vollstreckungsersuchen. 2014 waren es noch 891.000.
3.800 Klagen gegen Beitragsmodell
Gegen das neue Beitragsmodell sind nach Angaben der ARD zurzeit noch 3.800 Klagen anhängig. Im März hatte das Bundesverwaltungsgericht mehrere Klagen privater Beitragszahler abgelehnt und entschieden, dass das Verfahren rechtmäßig sei. Ein Urteil des Gerichts über die Regelungen für Betriebsstätten steht noch aus, außerdem wurden bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Eicher sagte, die öffentlich-rechtlichen Sender müssten offensiver als bisher für den Rundfunkbeitrag werben und ihre Programmleistungen herausstellen. Auch gegenüber den neuen Abgeordneten der AfD, die den Rundfunkbeitrag abschaffen will, habe er keine Berührungsängste. "Sie werden hoffentlich in die Rundfunkräte einziehen, damit wir uns direkt mit ihnen auseinandersetzen können", sagte Eicher. Die Berliner AfD-Chefin Beatrix von Storch, die eine Zahlung zeitweise verweigert hatte, hat nach seinen Angaben den Beitrag mittlerweile entrichtet.