Hamburg (epd). Eine Prognose, wann die Entscheidung über einen hinreichenden Tatverdacht möglich sei, könne derzeit nicht exakt angestellt werden, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage mit. "Ganz kurzfristig wird dies jedoch nicht der Fall sein."
Eine Vernehmung von Böhmermann sei nicht geplant, weil er anwaltlich vertreten sei, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Der Verteidigung werde zunächst Akteneinsicht gewährt, danach werde möglicherweise eine anwaltliche Stellungnahme für den Beschuldigten erfolgen. Ob und wann das geschehe, sei ausschließlich Sache der Verteidigung.
Gedicht als Einheit
Die Mainzer Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sich Böhmermann der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht hat. Für das Strafverfahren war eine Ermächtigung der Bundesregierung nötig. Nach dem politischen Wirbel um das Böhmermann-Gedicht plant die Regierung, den speziellen Beleidigungsparagrafen zugunsten ausländischer Politiker zu streichen.
Die Richter in Hamburg untersagten dem ZDF-Moderator am Dienstag in einer einstweiligen Verfügung, bestimmte Passagen noch einmal vorzutragen. Wegen ihres "schmähenden und ehrverletzenden Inhalts" müsse Erdogan diese nicht hinnehmen. Hinsichtlich der übrigen Teile des "Schmähgedichts" wurde der Antrag Erdogans aber zurückgewiesen. Böhmermanns Anwalts Christian Schertz kritisierte den Beschluss und erklärte, das Gedicht müsse als Einheit betrachtet werden. Er kündigte die Prüfung weiterer Rechtsmittel an. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte der "Bild" (Mittwochsausgabe), er rechne damit, dass der Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht gehe.
Böhmermann hatte das Gedicht Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) vorgetragen. Dabei hatte er mehrfach ausdrücklich daraufhin gewiesen, was als Satire in Deutschland erlaubt und was nicht erlaubt sei.