Polanski wirft US-Justiz Rachegelüste vor

Polanski wirft US-Justiz Rachegelüste vor
Starregisseur Roman Polanski hat sich sieben Monate nach seiner Verhaftung in Zürich erstmals öffentlich zu Wort gemeldet. Er fühlt sich ungerecht behandelt und sieht das Vergewaltigungs-Verfahren, das gegen ihn läuft, bereits vor über 30 Jahren geklärt.

In einem am Sonntagabend im Internet veröffentlichten Text greift der in der Schweiz unter Hausarrest stehende 76-Jährige heftig die US-Justiz an und wirft ihr Rachegelüste vor. "Ich kann nicht länger schweigen, weil die Vereinigten Staaten weiterhin meine Auslieferung verlangen. Und das mehr, um mich den Medien der ganzen Welt zum Fraß vorzuwerfen, als um ein Urteil zu fällen, über das schon vor dreiunddreißig Jahren eine Übereinkunft erzielt worden ist", schreibt der polnisch-französische Filmemacher ("Der Pianist"). Er wolle nicht um Mitleid wegen seines Schicksals bitten, aber wie alle anderen behandelt werden.

Polanski wird vorgeworfen, 1977 eine 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann mit ihr Sex gehabt zu haben. Er bekannte sich damals schuldig. Am Tag vor der offiziellen Strafverkündung floh er jedoch nach Frankreich.

"Es stimmt, vor dreiunddreißig Jahren habe ich mich schuldig bekannt und im Staatsgefängnis von Chino, das kein VIP-Gefängnis ist, eine Strafe verbüßt, die eigentlich die Gesamtstrafe darstellen sollte", schreibt Polanski dazu. Als man ihn dann aus dem Gefängnis entließ, habe der Richter allerdings seine Meinung geändert und erklärt, die in Chino verbüßte Haft sei nicht die Gesamtstrafe. "Wegen dieses Rückziehers verließ ich damals die Vereinigten Staaten." Der Richter habe sich auf seine Kosten die Aufmerksamkeit der Medien sichern wollen, klagt Polanski.

In dem seit mehr als 30 Jahren laufenden Missbrauchsverfahren in den USA hatte der Filmemacher zuletzt eine doppelte Niederlage einstecken müssen. Ein Berufungsgericht in Los Angeles lehnte den Antrag des 76-Jährigen auf eine Verurteilung in Abwesenheit ab. Zudem wies das Gericht auch einen Antrag von Polanskis damaligem Opfer zurück, das Verfahren gegen den Regisseur fallen zu lassen. Die amerikanischen Justizbehörden missachteten alle Argumente und Zeugenaussagen Dritter, so Polanski. Gegen die Empfehlung des Berufungsgerichts sei entschieden worden, nicht in Abwesenheit gegen ihn zu verhandeln.

Der Brief des Regisseurs endet mit einem Wunsch. "Ich hoffe, die Schweiz wird einsehen, dass es keinen Grund für eine Auslieferung gibt, so dass ich in Frieden und als freier Mann in mein Land und zu meiner Familie zurückkehren kann", schreibt Polanski.

dpa