EU legt Ostern ab sofort auf festen Termin

EU legt Ostern ab sofort auf festen Termin
Ostern wird auf den 1. April festgelegt, und zwar schon in diesem Jahr. Mit einer neuen Richtlinie zur normierten Festsetzung des Ostertermins will die EU-Kommission nach eigenen Angaben eine bessere Förderung des freien Dienstleistungsaustausches erreichen. Die Kirchen wurden von dem Vorstoß nach eigenem Bekunden völlig überrascht. Auch die Bundesregierung äußerte sich ablehnend.
31.03.2010
Von Ralf Peter Reimann

Die EU-Kommission legte den Beginn der neuen Regelung auf das Jahr 2010 fest, da erstmals seit dem EU-Beitritt Bulgariens der westliche und östliche Ostertermin gemeinsam auf den Beginn des Aprils fallen. Zugleich wird in der EU-Richtlinie festgelegt, dass die Osterfeiertage mit dem Gründonnerstag beginnen. Die Ausdehnung des Osterfestes bis Ostermontag bleibt den Mitgliedsländern freigestellt. Die Bundesregierung hatte nach Angaben aus informierten Kreisen mehrfach in vertraulichen Gesprächen gegen die neue EU-Richtlinie protestiert, aber schlussendlich doch Zustimmung signalisiert, da aufgrund der Kritik wenigstens der Ostermontag als bundesdeutscher Feiertag gerettet werden konnte.

Beitritt Bulgariens zwang zum Handeln

Anlass für die Neuregelung des Ostertermins ist eine Studie der EU-Kommission, die feststellte, dass der variable Ostertermin die wirtschaftliche Entwicklung bremst, da über Jahreszyklen hinaus keine Planungssicherheit für die Fabrikproduktion besteht und auch der freie Dienstleistungsverkehr innerhalb der unter der Terminvariabilität leidet. Mit der Aufnahme Bulgariens in die EU sah die Kommission nun einen ausreichend hohen Handlungsbedarf gegeben.

Bisher folgten die EU-Länder mit Ausnahme Griechenlands dem Ostertermin, wie er sich in der westlichen Christenheit eingebürgert hatte. Auch die Reformation änderte nichts an dieser Festlegung, da nach Kalenderreformen sowohl die protestantischen als auch die katholischen Kirchen einen gemeinsamen Ostertermin befolgen. Dieser wird nach einer komplizierten Formel berechnet und schwankte bisher vom 22. März als frühestmöglichem und dem 25. April als spätestmöglichem Ostertermin. Diese Zeitspanne ergab sich infolge der gregorianischen Ausnahme-Regelung für den Ostertermin, die in der Gaußschen Osterformel keine Berücksichtigung findet.

Wirtschaftliche Nachteile für orthodoxen Länder

Bereits auf einer ökumenischen Konferenz im Jahr 1997 in Aleppo in Syrien wurde ein Vorschlag für ein gemeinsames Osterdatum besprochen: Darin war vorgesehen, von astronomischen Beobachtungen auszugehen. Bezugs-Meridian wäre der von Jerusalem gewesen. Die neue Regelung sollte ab 2001 gelten, da damals auch die Osterfeste der West- und Ostkirchen zusammenfielen. Eine Einigung scheiterte im Wesentlichen an Bedenken der orthodoxen Kirche, denn ihr Osterdatum hätte sich sofort und teils erheblich verändert, wogegen in den westlichen Kirchen die neue Berechnung erst ab 2019 gegriffen und nur in wenigen Jahren zu einem neuen Ostertermin geführt hätte. Ein ähnlicher Plan hatte bereits in den 1920er Jahren großen Unmut unter den Mitgliedern der Ostkirche ausgelöst. Auch die in den Ostkirchen geltende Zusatzregel, dass Ostern immer nach dem jüdischen Pessach stattfinden muss, hätte aufgegeben werden müssen.

Da innerhalb der Ökumene keine Vereinheitlichung des Ostertermins erreicht werden konnte, nahm sich die Europäische Union des Themas an. Aufgrund des zu erwartenden Widerstandes verpflichtete die EU bis zur Bekanntgabe der Neuregelung alle mit dem Thema befassten Beamten und Gremien zu äußerster Verschwiegenheit. Da mit Bulgarien nun ein weiteres der Orthodoxie zugerechnetes Land EU-Mitglied ist, wären die beiden östlichen EU-Länder wirtschaftlich benachteiligt worden, wenn es keine Vereinheitlichung des Termins gegeben hätte. Die bulgarische und griechische Industrieanlagen - besonders in der Automobil-Industrie - wären während des westlichen Osterfestes zu einem Produktionsstopp gezwungen worden, wenn sie auf Lieferungen aus dem Westen gewartet hätten, die wegen des Osterfestes ausbleiben.

EKD und Vatikan wollen klagen

Ein hochrangiger Beamter aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der namentlich nicht genannt werden wollte, kritisierte, dass erneut Solidarität aller EU-Länder mit Griechenland eingefordert würde. "Erst der Euro und nun Ostern", so lautet die Kritik. Eine offizielle Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es noch nicht, jedoch wurde bereits bekannt, dass in der deutschen Regierung begründete Zweifel bestehen, dass hier tatsächlich ein Regelungsbedarf bestanden habe.

Ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erklärte, von dieser Regelung überrascht worden zu sein. Die EKD kritisierte die konspirative Durchführung der Harmonisierung des Ostertermins und forderte ein Moratorium und eine öffentliche Diskussion, bei der die ökumenischen und nicht die ökonomischen Aspekte den Ausschlag geben sollten. Daher behielte sich die EKD vor, gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen, da diese EU-Richtlinie auch die Kirchenartikel des Gundgesetzes umgängen. Der Sekretär der katholischen Deutschen Bischofskonferenz verwies darauf, dass der Vatikan zurzeit eine Prüfung der EU-Richtlinie vornehme und betonte, er könne sich nicht vorstellen, dass es zwischen dem souveränem Vatikanstaat und der EU in Zukunft eine Osterdatumsgrenze gebe.


Ralf Peter Reimann ist Pastor und Mitarbeiter von evangelisch.de.