Kirchen in Niedersachsen bedauern Rücktritt Käßmanns

Kirchen in Niedersachsen bedauern Rücktritt Käßmanns
Die fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen haben den Rücktritt von Margot Käßmann als Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende bedauert. Käßmann habe mit diesem Schritt ihre Geradlinigkeit bewahrt.

Das gemeinsame Kirchenparlament der fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen hat sich "betroffen und traurig" über den Rücktritt der hannoverschen Landesbischöfin Margot Käßmann gezeigt. Als Ratsvorsitzender der Konföderation dankte der Braunschweiger Landesbischof Friedrich Weber Käßmann am Samstag vor der Synode in Hannover für ihren engagierten Dienst. Ihre Glaubenszuversicht und ihr klares Urteil in politischen und sozialen Fragen hätten ihr großen Respekt eingetragen. Dies gelte auch für ihren Rücktritt: "Wir bedauern außerordentlich, dass ihr in bestimmten Berichterstattungen in den letzten Wochen mit Häme begegnet worden ist", sagte der Bischof.

"Die Art, wie sie mit ihrem Fehlverhalten umgegangen ist, hat gezeigt, dass sie ihr Handeln an den Maßstäben misst, die für ihr bischöfliches Wirken immer bestimmend waren", so Weber. Auf diese Weise habe Käßmann Schaden abgewendet, Verantwortung übernommen und Gradlinigkeit bewahrt. Die promovierte Theologin war am 24. Februar nach einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss von ihren Ämtern zurückgetreten. In ihren gut zehn Jahren als Landesbischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gehörte Käßmann dem Rat der Konföderation an und war von Januar 2000 bis Ende 2002 auch turnusmäßige Ratsvorsitzende.

Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen entstand 1971. Zu ihr gehören die vier evangelisch-lutherischen Landeskirchen Braunschweig (rund 400.000 Mitglieder), Hannover mit (knapp drei Millionen), Oldenburg (450.000) und Schaumburg-Lippe (61.000) sowie die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer (188.000). Die fünf Kirchen haben sich zusammengeschlossen, um ihre Interessen gegenüber dem Land Niedersachsen gemeinsam zu vertreten und Gemeinschaftsaufgaben wahrzunehmen.

epd