Versicherungsverträge: Wahrheit zahlt sich aus

Versicherungsverträge: Wahrheit zahlt sich aus
Wer einen Antrag für eine Versicherung ausfüllt, sollte korrekte Angaben machen. Ansonsten drohen im Ernstfall harte Konsequenzen - wie der prominente Fall Heino zeigt.
01.12.2009
Von Frauke Weber

Jeder braucht im Leben diverse Versicherungen: Haftpflicht-, Berufsunfähigkeit-, Lebens- und Krankenversicherungen gehören zum Standardrepertoire. Wer schon einmal einen Antrag ausgefüllt hat, weiß um die Vielzahl der Fragen, gerade im Bereich Lebens- und Krankenversicherungen. Diese Fragebögen sind zwar lästig, müssen aber mit großer Sorgfalt ausgefüllt werden, wie der aktuelle Fall des Schlagersängers Heino zeigt.

Denn stimmen die Angaben nicht, kann der Versicherer im Leistungsfall seine Zahlungen schlimmstenfalls verweigern. Und befindet sich damit sogar im Recht. Heino hatte sich gegen die Absage seiner Tournee versichert, in einem Fragebogen aber Vorerkrankungen verschwiegen. Das Landgericht Köln gab der Versicherung Recht, die nun den Schaden, der durch die Absage der Konzerte entstanden ist, nicht bezahlen muss. Dabei handelt es sich immerhin um 3,5 Millionen Euro.

Auch wenn es nicht immer gleich um solche Summen gehen muss, zeigt das prominente Beispiel, wie sich Fehler oder Unvollständigkeit in den Angaben auswirken können. Andersrum gilt aber auch, dass man nur das beantworten muss, was der Versicherer auch fragt. Und bei Personenversicherungen zählen dazu auch Vorerkrankungen. "Versuchen Sie nicht, Risiko und Auswirkungen einer Vorerkrankung selbst abzuschätzen", warnt die Versicherungexpertin der Verbraucherschutzzentrale NRW, Elke Weidenbach. Denn damit kann man nur scheitern. Wer seine Versicherung nicht direkt selbst abschließt, sondern über einen Vermittler, sollte sich auch hier nicht auf Risikoabschätzungen des Vermittlers verlassen. "Wenn ein Vermittler der Meinung ist, eine bestimmte Angabe sei nicht so wichtig, dann lassen Sie sich das von ihm schriftlich geben", rät die Verbraucherschützerin.

Vollständigkeit und Genauigkeit der Angaben gelten natürlich für Personen- wie Sachversicherungen. Denn für die Versicherer sind solche Angaben nötig, um das Risiko abschätzen und die Beiträge berechnen zu können. So spielt ja gerade der Gesundheitszustand einer Person bei einer Lebens- oder Krankenversicherung die entscheidende Rolle. Und was, wenn man unabsichtlich eine Erkrankung, einen Vorfall vergessen hat? Auf keinen Fall verschweigen. Denn das Risiko, dass der Versicherer im Ernstfall nicht zahlen muss, ist einfach zu groß. Am besten mit der Versicherung Kontakt aufnahmen und den Fall darlegen, rät Weidenbach. Und zwar selbst dann, wenn höhere Beiträge drohen.

Gleiches gilt auch für Auto- oder Wohngebäudeversicherungen, wo in den Verträgen nach Vorschäden oder Unfallen gefragt wird. Wer einen neuen Vertrag abschließt, muss in der Regel den Vorversicherer angeben. Auf diesem Weg können Vorfälle aus der Vergangenheit ohnehin ans Licht kommen, da sich der neue mit dem alten Versicherer in Verbindung setzen kann. Versicherungen, die dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angehören, haben zudem Zugriff auf das Hinweis- und Informationssystem, kurz HIS. Dieses System ist auch als "schwarze Liste" berühmt-berüchtigt. In dieser Datei werden Kunden fünf Jahre lang aufgeführt, wenn sie in irgendeiner Art und Weise negativ aufgefallen sind, beispielsweise durch mehrere Autounfälle in einem Jahr. Die Unternehmen wollen dadurch Versicherungsbetrügern auf die Schliche kommen. Wer glaubt, in dieser Datei zu stehen, kann schriftlich beim GDV fragen.