Die Diakonie der Brüdergemeinde wolle seinen Mandanten Detlev Z. mit "unwahren Behauptungen" unglaubwürdig erscheinen lassen, erklärte der Jurist Christian Sailer am Freitag. Die Diakonie behaupte zwar, ihre internen Überprüfungen widersprächen den Angaben von Z., entkräfte diese jedoch nicht in ihrer Klageerwiderung. Die Diakonie wolle sich ihrer Verantwortung gegenüber Detlev Z. entziehen.
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Der 53-jährige Z. hat die Diakonie der Brüdergemeinde auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Er sei in einer Einrichtung der Diakonie zwischen 1963 und 1977 von drei Personen regelmäßig vergewaltigt, geprügelt und zu Zwangsarbeit herangezogen worden. Zwei der Beschuldigten sind mittlerweile verstorben. Die Diakonie erklärte, interne Recherchen hätten die Glaubwürdigkeit des Klägers erschüttert.
Sailer sagte weiter, dass sich seit der Veröffentlichung des Falles weitere Zeugen gemeldet hätten, darunter ein weiteres Vergewaltigungsopfer. Er kündigte eine detaillierte Erwiderung auf die vor wenigen Tagen veröffentlichte Klageerwiderung der Brüdergemeinde bis 20. Juni an.
Die Diakonie der Brüdergemeinde wies den Vorwurf zurück, sich der Aufarbeitung zu verweigern. Man sei ehemaligen Heimkindern mit Wertschätzung und Achtung begegnet, man habe Begleitung und Hilfe angeboten, teilte die Einrichtung mit. Nun müsse das Gericht entscheiden.