Das hat das Verwaltungsgericht Berlin der Behörde am Donnerstag bescheinigt. In allen drei Fällen habe das Ministerium die gesetzlichen Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes missachtet, teilte das Gericht mit. (Az.: VG 5 K 50.12, VG 5 K 141.12 und VG 5 K 412.12)
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Nach Angaben des Gerichts waren 2011 und 2012 unter der damaligen CDU-Bundesministerin Kristina Schröder die Stellen des Pressesprechers des Ministeriums, des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und eines beamteten Staatssekretärs neu zu besetzen. Das wurde der Gleichstellungsbeauftragten entweder wie im Fall des Staatssekretärs gar nicht oder wie in den beiden anderen Fällen erst kurz vor der jeweiligen Besetzung mitgeteilt.
Einsprüche dagegen seien ebenso wie außergerichtliche Einigungsverfahren gescheitert, hieß es. Daraufhin klagte die Gleichstellungsbeauftragte gegen das Vorgehen, auch weil das Ministerium in früheren Gerichtsverfahren gegebene Zusagen zur Änderung der Vorgehensweise nicht eingehalten habe. Das Bundesministerium war dagegen der Ansicht, die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsvorschriften bezögen sich nicht auf Positionen politischer Beamter.
Das Verwaltungsgerichts gab der Gleichstellungsbeauftragten jedoch in allen Punkten recht. Das Gesetz gelte auch für die Besetzung von Spitzenpositionen wie die politischer Beamter, urteilten die Richter. Es sehe umfassende Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten vor. Dazu gehörten die frühzeitige Beteiligung und die umfassende Unterrichtung bei allen Entscheidungsprozessen, um so wesentliche Weichenstellungen im Vorfeld beeinflussen zu können. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.