Mitte September waren die 10 und 17 Jahre alten Mädchen nach der Schule nicht zu ihren Pflegeeltern zurückgekehrt, das Landratsamt vermutete die Kinder daraufhin in der Schweiz. Nach einer Vermisstenanzeige und eines Strafantrages wegen Kinderentziehung wurden die Geschwister zur Fahndung ausgeschrieben, teilte das Landratsamt am Dienstag in Donauwörth mit. Daraufhin habe die Schweizer Polizei der deutschen Behörde den Aufenthaltsort der beiden Kinder mitgeteilt.
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Eine Rückführung sei allerdings kompliziert, es komme das sogenannte Haager Kinderschutzübereinkommen zum Tragen, weil beide Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Man habe nur die Rückgabe der Kinder beim Bundesamt für Justiz beantragen können, teilte die Behörde weiter mit. Wegen des Vorfalles seien die übrigen Pflegeeltern, Lehrer und Erzieher der Sekten-Kinder sensibilisiert worden. Nach Möglichkeit würden die Kinder auf den Schulwegen begleitet. Eine Art Polizeischutz sei jedoch nicht möglich. Die Entziehung der Kinder durch ihre leiblichen Eltern ziehe grundsätzlich ein Strafverfahren nach sich.
Anfang September waren am deutschen Hauptsitz der "Zwölf Stämme" in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) und in Wörnitz (Kreis Ansbach) 40 Kinder von Behörden in Gewahrsam genommen worden. Mitgliedern der Sekte wird "erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung" angelastet. Sie sollen ihre Kinder aus religiösen Gründen unter anderem mit Stöcken und Ruten geschlagen haben. Die "Zwölf Stämme" wurde in den 1970er Jahren von einer kleinen Gruppe in den USA gegründet.