In die Grundordnung soll dazu eine zusätzliche Passage aufgenommen werden, die die Mitgliedschaft oder "tätige Unterstützung" von "Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen" für unvereinbar damit erklärt. Die Verfassungsänderung wurde am Freitag in erster Lesung bei der Herbsttagung der Synode in Berlin beschlossen. Ein endgültiger Beschluss wird an diesem Samstag erwartet.
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Die Pläne stießen bei mehreren Synodale aber auch auf Ablehnung. Der Begriff der Menschenfeindlichkeit sei zu unbestimmt, um bei möglichen juristischen Auseinandersetzungen bestehen zu können, hieß es. Die bisherigen Regelungen der Grundordnung, die von Gemeindekirchenräten eine Ausrichtung des eigenen Lebens am christlichen Evangelium verlangt, seien ausreichend.