Wie Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Lehnberger am Donnerstag mitteilte, haben alle vier Elternpaare gegen die einstweilige Anordnung für fristgerecht und ohne weitere Begründung Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Nürnberg werde nach Übersendung der Akten über diese Beschwerden entscheiden. Die neun Kinder der Eltern befinden sich derzeit in Pflegefamilien.
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Das Familiengericht Ansbach hatte am 24. September entschieden, den vier Elternpaaren der Sekte das Sorgerecht für ihre Kinder vorerst nicht zurückzugeben. Nach Misshandlungsvorwürfen hatten die Familiengerichte in Ansbach und im bayerisch-schwäbischen Nördlingen den Eltern in einem einstweiligen Anordnungsverfahren das Sorgerecht für insgesamt rund 40 in der Sekte lebenden Kinder entzogen.
Mitte September hatte das Ansbacher Familiengericht auch entschieden, einem Paar aus Lateinamerika sein dreijähriges Kind zurückzugeben. Die Familie aus Südamerika sei nach eigenen Angaben nicht Sekten-Mitglied und dort nur zu Besuch gewesen. Am mittelfränkischen Sekten-Sitz in Wörnitz sollten Anfang September elf Kinder von den Behörden in Obhut genommen werden. Eines habe man damals nicht angetroffen, es werde seither in Frankreich vermutet, sagte Gerichtsdirektorin Lehnberger.
Am deutschen Hauptsitz der Sekte in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) waren im September rund 30 Kinder von den Behörden in Gewahrsam genommen worden. Den Mitgliedern der Sekte wird "erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung" angelastet. Sie sollen ihre Kinder aus religiösen Gründen mit Stöcken und Ruten geschlagen haben.