Das Dokument, das diesen Personenkreis zu Sakramenten wie der Kommunion und der Beichte zulasse, gehe nicht auf den Diözesanadministrator Erzbischof Robert Zollitsch zurück, betonte der stellvertretende Vatikansprecher Ciro Benedettini der römischen Tageszeitung "La Repubblica" vom Dienstag zufolge.
###mehr-artikel###
Da es auf die eigenständige Initiative eines Büros der Erzdiözese zurückgehe, habe es "keinen Einfluss".
Vatikansprecher Federico Lombardi verwies in diesem Zusammenhang auf die "Dringlichkeit", mit der Papst Franziskus die Vorbereitungen für die nächste Bischofssynode vorantreibe. Bei der Versammlung soll es im Rahmen der Familienpastoral auch um den Umgang der katholischen Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen gehen.
ZdK-Präsident Glück begrüßt Zugehen auf Wiederverheiratete
Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, hat es begrüßt, dass wiederverheirateten Geschiedenen im Erzbistum Freiburg die Heilige Kommunion ermöglicht werden soll. "Es werden Wege aufgezeigt, wie für Menschen, denen der Glaube wichtig ist, wieder der Weg geöffnet werden kann zur vollen Teilnahme am kirchlichen Leben", sagte Glück am Dienstag dem Radiosender Bayern2.
Der Grundsatz der Unauflösbarkeit der Ehe sei durch den Freiburger Beschluss nicht aufgehoben, betonte Glück. "Auch im Sinne von Papst Franziskus" stehe dabei nicht das Gesetz im Vordergrund, sondern "die Zuwendung zu den Menschen, die Vermittlung der Liebe Gottes zu den Menschen".
Wie am Montag bekannt wurde, will das Erzbistum Freiburg auf wiederverheiratete Geschiedene zugehen. Ihnen soll unter bestimmten Voraussetzungen der Weg zur Heiligen Kommunion und zu den anderen Sakramenten eröffnet werden. Dazu wurde eine Handreichung zur kirchlichen Begleitung dieser Personen vorlegt. Bislang sind wiederverheiratete Geschiedene von der Eucharistie in der katholischen Kirche ausgeschlossen.