"Das Wahlrecht darf nicht davon abhängen, ob jemand eine 'vernünftige' Wahlentscheidung treffen kann", fügte er hinzu. Vielmehr müsse den Menschen geholfen werden, sich politisch zu informieren.
###mehr-artikel###Nach Angaben des Instituts sind mehrere Zehntausend Menschen nach dem Bundeswahlgesetz von der Bundestagswahl am 22. September ausgeschlossen. Es handelt sich dabei um Menschen, bei denen von einem Gericht eine Betreuungsperson angeordnet wurde sowie um Personen, die im Rahmen des Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Für Aichele ist dieses Gesetz eine "strukturelle Diskriminierung", die den Zielen der 2009 in Deutschland ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung widerspricht.
Zugleich kritisierte das Menschenrechtsinstitut, dass der Gang zur Wahlurne für Menschen mit Behinderung nicht immer leicht ist. Längst nicht alle Wahllokale in Deutschland seien barrierefrei, sagte Aichele. Schwierigkeiten, die sich bei der diesjährigen Bundestagswahl zeigten, müssten von den Wahlleiter systematisch dokumentiert und im Anschluss ausgewertet werden, forderte er.