Dem 70-Jährigen wird Beihilfe zum Suizid vorgeworfen, was in den Niederlanden unter Strafe steht. Der Prozess gilt als Präzedenzfall, der die Grenzen der Sterbehilfe neu definieren könnte, die in den Niederlanden nur Ärzten gestattet ist.
###mehr-artikel### Albert Heringa hatte seiner 99-jährigen Mutter 2008 mit einer großen Menge Anti-Malariamittel beim Suizid geholfen. Im Dezember 2012 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn, weil er gegen die Sterbehilfe-Gesetze verstoßen habe. Seit 2002 ist in den Niederlanden aktive Sterbehilfe möglich, allerdings gilt das Recht nur für Ärzte.
"Hilfe ist keine Straftat"
Die "Niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende" (NVVE) fordert, den Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Mit dem Spruch "Hilfe ist keine Straftat" demonstrierten mehrere hundert Menschen am Montag vor dem Parlament in Den Haag und am Dienstag vor dem Gericht in Zutphen nahe Arnheim.
Schätzungen zufolge beenden in den Niederlanden jedes Jahr rund 300 Menschen ihr Leben unter der Mithilfe von Familienangehörigen. Der Fall Heringas wurde nur öffentlich, weil er seine Mutter in ihren letzten Minuten auf Video aufnahm und sich an die Medien wandte. Ein Urteil will das Gericht am 24. September sprechen.