"Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", erklärten der Deutsche Städtetag und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen am Donnerstag. Die Entscheidung des OVG vom Mittwoch gebe den Kommunen Planungssicherheit. Die Kindertagesstätten oder Tagespflegeplätze könnten nun als gleichwertige Alternativen angeboten werden.
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Gleichwohl sei es Ziel der Kommunen, den Eltern ihre bevorzugte Betreuungsform anzubieten, sagte der Chef des Gemeindebundes NRW, Bernd Schneider, in Düsseldorf. Allen sei klar, dass für eine Übergangszeit flexible Lösungen nötig seien. Die Kommunen hätten in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen, das Betreuungsangebot auszubauen. Der Chef des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, bat Eltern um Verständnis, wenn ihnen die Kommunen nicht immer den gewünschten Platz anbieten könnten.
In einem Eilverfahren hatte das OVG Nordrhein-Westfalen am Mittwoch entschieden, dass Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes zur Erfüllung ihres Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz auch auf eine Tagesmutter verwiesen werden dürfen. (AZ: 12 B 793/13). Das OVG revidierte damit die Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes, das die Stadt Köln dazu verpflichtet hatte, einem Kind nach Wunsch der Eltern vorläufig einen Platz in einer nahe gelegenen Kindertagesstätte zuzuweisen.
Seit dem 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ihre ein- und zweijährigen Kinder in dem Umfang, den sie benötigen.