Ärztekammer fordert bessere Betreuung angehender Ärzte

Ärztekammer fordert bessere Betreuung angehender Ärzte
Als Konsequenz aus dem tödlichen Behandlungsfehler eines Medizinstudenten fordern Ärztevertreter eine bessere Betreuung angehender Ärzte.

Bereits den Studierenden müssten erfahrene Ärzte als Mentoren an die Seite gestellt werden, erklärte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, am Donnerstag in Münster. "Für diese Aufgabe muss Raum im Krankenhausbetrieb geschaffen werden." Das Landgericht Bielefeld hatte am Mittwoch die Strafe für einen früheren Medizinstudenten im Praktikum gemildert, der vor zwei Jahren durch eine falsche Spritze in der Kinderklinik Bethel den Tod eines Babys verursacht hatte. (AZ: 11 Ns 11/13)

Die Richter machten Organisationsprobleme der Klinik für die Verwechslung von Spritzen mitverantwortlich. Dem Baby sollte in der Bielefelder Kinderklinik ein Antibiotikum mit einer Spritze in den Mund geträufelt werden. Der Medizinstudent, der sein praktisches Jahr an der Klinik absolvierte, spritzte das Antibiotikum jedoch stattdessen in eine Kanüle, die für eine Infusion bestimmt war. Das Baby starb daraufhin an einem allergischen Schock.

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Auch Ärztekammer-Präsident Windhorst betonte, dass neben dem Jungmediziner die Klinik Verantwortung für den tödlichen Behandlungsfehler trage. Die Chefärzte müssten in einem akademischen Lehrkrankenhaus für die notwendigen Standards sorgen und Mentorenfunktion für die Jungmediziner übernehmen. Es komme jetzt darauf an, in einem Fehlermanagement die Arbeit auf den Prüfstand zu stellen.

Ein Gerichtssprecher erklärte, die Verwechslungsgefahr bei der Verwendung ähnlicher Spritzen für oral oder intravenös zu verabreichende Medikamenten hätte der Klinik bekannt sein können. Auch gebe es inzwischen unterschiedliche Spritzenformen. In der Arbeitsorganisation hätte daher eine Verwechslung möglicherweise vermieden werden können.

Direktor: Keine Fehler in der Arbeitsorganisation

Der Ärztliche Direktor am Evangelischen Krankenhauses Bielefeld, Martin Driessen, räumte ein, dass der Unfall voraussichtlich nicht geschehen wäre, wenn sogenannte Oralspritzen flächendeckend in der Klinik eingesetzt worden wären. Fehler in der Arbeitsorganisation sehe er dennoch nicht. Diese Form der Spritzen, die nicht auf Kanülen für intravenöse Spritzen passen, seien erst kurz vor dem Unfall in der internationalen Literatur diskutiert worden, sagte Driessen dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Das Landgericht hatten die Verurteilung des heutigen Arztes wegen fahrlässiger Tötung bestätigt, die Geldstrafe von 1.800 Euro jedoch von 120 auf 90 Tagessätze verringert. Damit erhält der Mediziner keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.