Rechtsanspruch auf Krippenplatz und Betreuungsgeld

Rechtsanspruch auf Krippenplatz und Betreuungsgeld
Vom heutigen Donnerstag an haben Eltern in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind, sobald es das erste Lebensjahr vollendet hat.

Um diesem Rechtsanspruch, der bislang nur für Kinder ab drei Jahren galt, gerecht zu werden, haben Länder und Kommunen in den vergangenen Jahren den Kita-Ausbau vorangetrieben. Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) stehen bundesweit mehr als 800.000 Plätze zur Verfügung. Sie geht davon aus, dass der Bedarf damit weitestgehend gedeckt wird.

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90.000 dieser Plätze waren vor drei Wochen aber noch nicht fertiggestellt. Nicht nur deswegen hat der Deutsche Städtetag Zweifel, ob der Rechtsanspruch überall durchgesetzt werden kann. Besonders in Großstädten wird es nach seiner Einschätzung Engpässe geben.

Zeitgleich zum Rechtsanspruch tritt auch das Betreuungsgeld in Kraft. Es wird an Eltern gezahlt, die für ihr Kleinkind keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Zunächst gibt es für sie 100 Euro im Monat, ab 1. August 2014 dann 150 Euro.