Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Der 1951 in Italien geborene Mann lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland. Mit einer Deutschen hat er zwei Kinder. Zudem hat die Frau vier Töchter aus einer früheren Ehe. Diese missbrauchte der Mann laut Gericht sexuell und wurde 2006 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Nachdem der Mann die Strafe verbüßte hatte, stellte die Stadt Ludwigshafen fest, er habe sein Recht auf Freizügigkeit als EU-Bürger und damit auch sein Recht auf Aufenthalt in Deutschland verloren. Der Mann wehrte sich dagegen, scheiterte nun aber letztlich vor dem OVG.
Familienbindungen schwächer geworden
Der Rechtsverlust dürfe nur aus "zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit" festgestellt werden, befanden die Richter. Genau die lägen vor. Zudem bestehe die Gefahr eines Rückfalls. Es sei nicht unverhältnismäßig, auch wenn er schon lange in Deutschland lebe. Der Mann habe Kindheit und Jugend in Italien verbracht, seinen Job in Deutschland habe er nach seiner Inhaftierung verloren. Seine Familienbindungen hätten zudem "erheblich an Gewicht verloren".