Er bezog sich dabei auf das Wahlprogramm der Grünen, wonach die Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung den Einfluss der Kirchen auf die persönliche Lebensführung ihrer Beschäftigten begrenzen will. Im kirchlichen Arbeitsrecht gehört es zu den Loyalitätspflichten der Arbeitnehmer, nicht gegen kirchliche Grundregeln der Lebensführung zu verstoßen.
###mehr-artikel### Gröhe sagte, die Union setze sich für den Erhalt des eigenständigen Arbeitsrechts der Kirchen ein. Offenbar sei die Union inzwischen die einzige Partei mit einem eindeutigen Bekenntnis "zur bewährten Partnerschaft unseres Staates mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften".
Die Spitzenkandidatin der Grünen für die Bundestagswahl, Katrin Göring-Eckardt, wies den Vorwurf zurück. Sie sagte, für die Forderungen der Grünen sei entscheidend, "dass wir alles im Dialog mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften erarbeiten wollen". Man werde den Kirchen nichts von außen vorschreiben, sagte Göring-Eckardt, die auch Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, ihr Amt aber bis zur Bundestagswahl ruhen lässt.
Streikverbot in allen Arbeitsbereichen von Caritas und Diakonie nötig?
Zugleich warf Göring-Eckardt in Bezug auf das kirchliche Arbeitsrecht aber die Frage auf, ob in allen Arbeitsbereichen von Caritas und Diakonie das Streikverbot gelten müsse. Es gebe Bereiche, wie etwa Reinigungsdienste, die von Subunternehmern übernommen würden oder Pflegeanbieter mit vielen Beschäftigten ohne kirchliche Bindung. Hier müsse man über das Streikrecht reden.
Göring-Eckardt würdigte zugleich Bemühungen der Diakonie, die Gewerkschaften stärker an der Lohnfindung zu beteiligen. Auch gebe es bei der Caritas einige Leute, die einen Abbau von Diskriminierungen etwa von schwulen und lesbischen Mitarbeitern forderten. Wenn dies zu echten Fortschritten in den kirchlichen Einrichtungen führe, sei das gut, sagte sie.