Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte am Donnerstag in Berlin, nach der Bundestagswahl wolle die Union das Kindergeld und den Steuerfreibetrag für Kinder erhöhen. Schröder stellte zusammen mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Ergebnisse der Auswertung der familienpolitischen Leistungen vor, die die Bundesregierung vor vier Jahren in Auftrag gegeben hat.
Kinderfreibetrag soll angeglichen werden
Von einer Erhöhung des Steuerfreibetrags haben besserverdienende Familien mehr als Geringverdiener. Schäuble sagte, es sei geplant, den Kinderfreibetrag (7.008 Euro im Jahr) dem von Erwachsenen anzugleichen (8.352 Euro). Dies solle möglichst in einem Schritt mit der Kindergelderhöhung erfolgen, sagte Schäuble, verwies aber zugleich darauf, dass die finanzpolitischen Spielräume begrenzt seien. Eine Summe nannte er nicht.
Schröder sagte, die geplanten Erhöhungen kämen faktisch einem "Familiensplitting" gleich. Ehen und Lebenspartnerschaften profitierten vom Ehegattensplitting, mit Kindern hätten sie zusätzliche Steuervorteile. Sie räumte aber ein, dass die Pläne nicht dem Familiensplitting in Frankreich entsprechen, wo bei der Besteuerung die Familieneinkommens jedes weitere Kind steuermindernd wirkt.
"Gar nicht so schlecht"
Schröder und Schäuble bilanzierten übereinstimmend, die staatlichen Familienleistungen seien erfolgreich. Schäuble sagte: "Die Gesamtkonzeption der Familienpolitik ist gar nicht so schlecht." Nach Schröders Angaben gibt der Staat rund 200 Milliarden Euro im Jahr für 156 verschiedene Familienleistungen aus. Der größere Teil von 145 Milliarden Euro jährlich seien verfassungsrechtlich garantierte Ansprüche, welche die Politik nicht beliebig verändern könne, betonte die Ministerin. Für sie sei entscheidend, dass der Staat den Familien nicht vorschreibe, wie sie leben, sondern alle Lebensmodelle fördere.
Kritik, dass sie weiter auf monetäre Hilfen setze, statt auf mehr Investitionen in die Infrastruktur für Familien, wies Schröder zurück. Noch nie habe der Bund soviel in die Kinderbetreuung investiert wie die schwarz-gelbe Koalition, erklärte sie.
Die Auswertung der staatlichen Familienleistungen war zu Beginn der Legislaturperiode in Auftrag gegeben worden. Sie besteht aus elf Teilstudien verschiedener Forschungsinstitute und Universitäten, die nach und nach veröffentlicht werden. Der Abschlussbericht wird erst im Herbst erwartet. Die Wirkung der ehe- und familienbezogenen Leistungen wird untersucht in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Geburtenzahl, Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und die wirtschaftliche Situation von Familien.
Bericht: Finanzielle Leistungen wenig effektiv
Im Februar hatte ein interner Zwischenbericht für Aufsehen gesorgt, der zu dem Ergebnis gekommen war, dass ein Großteil der finanziellen Leistungen wenig Effekte zeigt und die Milliardensummen vielmehr in Kinderbetreuung und Bildung investiert werden müssten. Zu familienbezogenen Leistungen zählt alles, was Ehen und Familien direkt oder indirekt unterstützt, allen voran das Kindergeld, das Elterngeld, das Ehegattensplitting, der Alleinerziehendenzuschlag und Investitionen in die Kinderbetreuung, aber etwa auch Mütterrenten oder die kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern in den Krankenkassen.