Ruto müsse nur zu Schlüsselsitzungen des Verfahrens persönlich erscheinen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Richter empfahlen auch, zumindest Teile des Verfahrens in Tansania oder Kenia zu verhandeln. Der Prozess wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Präsidentenwahl von Dezember 2007 soll am 10. September beginnen.
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Der ebenfalls angeklagte kenianische Präsident Uhuru Kenyatta muss sich ab 9. Juli vor dem Weltstrafgericht verantworten. Auch er hat beantragt, den Verhandlungen über Video beiwohnen zu können. In seinem Fall hat das Gericht noch nicht geurteilt. Bei ethnisch geprägten Unruhen nach der Wahl Ende 2007 waren mehr als 1.000 Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben worden. Kenyatta und Ruto sind nach Überzeugung der Anklage für die Gewalttaten mitverantwortlich.
Wegen der anstehenden Prozesse war es zu Spannungen zwischen Kenia und dem Strafgerichtshof gekommen. Auch andere afrikanischen Staaten zeigten sich empört. Die Afrikanische Union warf dem Gericht "Rassenhetze" vor und forderte, die Prozesse gegen die Kenianer müssten vor einem nationalen Gericht stattfinden. Der Strafgerichtshof zeigte sich davon unbeeindruckt.