Verbindliche Schlichtung soll Streiks in der Diakonie verhindern

Verbindliche Schlichtung soll Streiks in der Diakonie verhindern
Mit verbindlichen Entscheidungen eines Schlichters will die Diakonie in Niedersachsen künftig Streiks in der kirchlichen Sozialarbeit ausschließen.
18.06.2013
epd
Michael Grau

"Wir bieten den Gewerkschaften ein Verfahren an, das Streiks nicht erforderlich macht", sagte der stellvertretende Direktor des Diakonischen Werks der hannoverschen Landeskirche, Jörg Antoine, im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Diakonie und die Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund hatten Ende Mai nach jahrelangem Streit eine Einigung erzielt und eine Tarifvereinbarung für rund 30.000 Beschäftigte in Niedersachsen unterzeichnet. Langfristig streben sie gemeinsam einen landesweiten Flächentarifvertrag in der Sozialbranche an, der für alle 425.000 Beschäftigten Mindestarbeitsbedingungen festschreibt. Der Streit hatte zuvor bis vor das Bundesarbeitsgericht geführt. Einer der Kernpunkte war dabei die Frage, ob Beschäftigte der kirchlichen Diakonie streiken dürfen.

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Laut Antoine muss der Schlichter nach dem jetzt vorgeschlagenen Modell von Diakonie und Gewerkschaften gemeinsam berufen werden: "Er ist also neutral." Wenn die Gewerkschaften eine Schlichtungsentscheidung beantragten, müssten die Arbeitgeber den Schlichterspruch akzeptieren und einhalten. Diakonische Einrichtungen, die sich nicht daran hielten, könnten sich auch nicht auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht berufen. "Diese Träger sind bestreikbar", sagte Antoine.

Dazu werde es aber nicht kommen, sofern Arbeitgeber und Mitarbeitervertreter die Regeln einhalten: "Wenn wir die Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts erfüllen, dann dürfte es für rechtmäßige Streiks in der Diakonie keinen Spielraum mehr geben." Details der neuen Regelung würden derzeit ausgehandelt, sagte Antoine.

Grundlage soll das Recht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sein. Einen von den Gewerkschaften ausdrücklich erklärten Streikverzicht hält Antoine bei einer verbindlichen Schlichtung nicht für erforderlich. Zu den rund 3.000 diakonischen Einrichtungen in Niedersachsen gehören Krankenhäuser und Altenheime sowie Häuser der Jugend- und Behindertenhilfe.