Rheinische Kirche will ver.di stärker an Tariffindung beteiligen

Rheinische Kirche will ver.di stärker an Tariffindung beteiligen
Die Evangelische Kirche im Rheinland will beim Arbeitsrecht künftig enger mit den Gewerkschaften zusammenarbeiten. "Wir werden die Türen noch weiter öffnen, um die Gewerkschaften stärker als bisher an der Tariffindung und der Arbeitsrechtssetzung zu beteiligen", sagte der rheinische Präses Manfred Rekowski dem Evangelischen Pressedienst (epd).
09.06.2013
epd
Ingo Lehnick

Dies sei eine Folge aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht, dem sogenannten Dritten Weg. Die rheinische Kirche strebe zudem eine bundesweit einheitliche Regelung an, "um den bisherigen tariflichen Flickenteppich zu beenden". Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) überarbeitet derzeit die Grundsätze ihres Arbeitsrechts und will im Herbst eine Reform verabschieden.

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Substanzielle Veränderungen werde es aber nicht geben, sagte Rekowski: "Der Dritte Weg ist ja nicht gekippt worden." Positiv bewertet der frühere Personalchef der rheinischen Kirche Überlegungen, einen Flächentarifvertrag für die gesamte Sozialbranche abzuschließen. "Einheitliche Regelungen für den Sozialmarkt könnten die fatale Abwärtsspirale bei den Löhnen durchbrechen, die durch Dumpinglöhne privater Anbieter auf dem Sozialmarkt entsteht", sagte der oberste Repräsentant von über 2,7 Millionen Protestanten.

Er schloss Abstriche am Streikverbot im kirchlichen Arbeitsrecht nicht kategorisch aus, falls es tatsächlich zu allgemeinverbindlichen Tarifverträgen für die Sozialbranche kommen sollte. "Allerdings sollten wir unser Arbeitsrecht, das sich über viele Jahre bewährt hat, nicht vorschnell ändern", betonte Rekowski, seit März leitender Geistlicher der zweitgrößten EKD-Kirche.

"Konfliktlösungen unterhalb kämpferischer Auseinandersetzungen"

Charakteristisch für Kirche und Diakonie sei, "dass wir uns in allen Lebensbereichen um Konfliktlösungen unterhalb kämpferischer Auseinandersetzungen bemühen". Gelinge auf diesem Weg keine Einigung, gebe es eine bindende Schlichtung durch eine unabhängige Persönlichkeit. "Etwas anderes wird mit einem Streik letztlich auch nicht erreicht."

In Niedersachsen hatten sich Diakonie und Gewerkschaften trotz ihres Streits ums kirchliche Arbeitsrecht kürzlich über Lohnerhöhungen für rund 30.000 Beschäftigte in kirchlichen Altenheimen und Krankenhäusern verständigt. Außerdem werden eine Sozialpartnerschaft und ein Flächentarif Soziales angestrebt. Die strittige Frage nach dem Streikrecht wurde aber bisher offen gelassen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte im November das eigenständige Arbeitsrecht der Kirchen bekräftigt, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Ver.di hat gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt.