Hilgers bemängelte, dass die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe in vielen Städten und Kommunen nicht ausreiche. Es gebe zwar mehr Netzwerke früher Hilfen zum Kinderschutz als vor Inkrafttreten des Gesetzes, doch nicht genug. Sein Eindruck aus zahlreichen Begegnungen sei zudem, dass die neuen Regelungen selbst in der Jugendhilfe noch weitgehend unbekannt seien, sagte Hilgers.
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Das Kinderschutzgesetz war nach langem politischen Streit Anfang 2012 in Kraft getreten. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will am Mittwoch mit Experten eine erste Bilanz ziehen. Das Gesetz sieht Bundeszuschüsse für die Arbeit von Familienhebammen vor sowie für die Netzwerke früher Hilfen, in denen Städte und Kreise die Unterstützung von Familien mit Kleinkindern organisieren sollen. Dafür stellt der Bund in diesem Jahr 45 Millionen Euro und in den kommenden Jahren jeweils 51 Millionen Euro zur Verfügung.
Überforderung der Eltern schlägt in Gewalt um
Weitere Regelungen sind eine bessere Zusammenarbeit der Jugendämter, wenn Familien umziehen und Hausbesuche, wenn dies notwendig ist und den Schutz des Kindes nicht gefährdet. Mit dem Gesetz wurden auch Forderungen der Runden Tische zur Heimerziehung und zum Kindesmissbrauch umgesetzt. So müssen etwa ehrenamtliche Helfer in Kinder- und Jugendeinrichtungen und im Sport erweiterte Führungszeugnisse vorlegen.
Hilgers sagte, fast alle Fälle von Kindesmisshandlung begännen mit der lange unentdeckten Überforderung der Eltern, die schließlich in Verzweiflung und Gewalt umschlage. Entscheidend sei es daher, früh einzugreifen. Er habe bisher nicht den Eindruck gewonnen, dass die Kommunen dafür genügend Personal haben. Es nütze aber nichts, eine Familie aufzusuchen und ihr anschließend keinen Familienhelfer zur Seite stellen zu können, wenn sie diesen nötig habe, sagte Hilgers. Das sei den Mitarbeitern der Jugendämter nicht zuzumuten und für die Familien eine weitere Enttäuschung.