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Die Staatsanwaltschaft wirft Tebartz-van Elst (53) vor, eine falsche Aussage über ein Gespräch mit einem "Spiegel"-Redakteur gemacht zu haben, bei dem es um ein First-Class-Upgrade bei einem Indien-Flug ging. Der Beschuldigte habe rechtliches Gehör bekommen, teilte Staatsanwalt Rinio mit. Seine Anwälte hätten zu den Vorwürfen eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung ist mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht.
Das Bistum Limburg hatte dem "Spiegel" auf Anfrage im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass Tebartz-van Elst für seinen Indien-Flug die Business-Klasse gebucht, aber mit Bonusmeilen und privater Zuzahlung ein "Upgrade" gewählt habe. Der Begriff "erste Klasse" wurde vermieden und erst Monate später zugegeben. Auf die Nachfrage eines Redakteurs im persönlichen Interview: "Aber erster Klasse sind sie doch geflogen?" antwortete der Bischof: "Business-Klasse sind wir geflogen."
Bistum bestreitet die Existenz des Verfahrens
Gegen die entsprechende Berichterstattung des "Spiegels" erwirkte der Bischof vor Gericht eine einstweilige Anordnung und bestritt mit einer eidesstattlichen Versicherung, die betreffenden Worte zu dem Redakteur gesagt zu haben. Nachdem "Spiegel Online" einen Video-Mitschnitt des Gesprächs veröffentlicht hatte, der die Antwort des Bischofs belegte, gingen drei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Limburg wegen falscher eidesstattlicher Versicherung ein. Die Limburger Behörde reichte die Anzeigen an die Hamburger Staatsanwaltschaft weiter.
Das Bistum Limburg bestritt am Mittwochabend, dass es ein förmliches Ermittlungsverfahren gebe. Es gebe nichts Neues zu berichten, teilte die bischöfliche Pressestelle mit - ebenfalls unter Berufung auf den stellvertretenden Pressesprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Staatsanwalt Rinio. Dieser sagte jedoch dem epd: "Ich habe nichts zurückzunehmen." Er fügte hinzu, er glaube, "dass das Bistum eine eingeschränkte Wahrnehmung hat."