Die Anrufung des Gerichtshofs ist möglich, weil die Beschwerdeführer die Rechtsmittel in Deutschland ausgeschöpft haben. Nach dem Amoklauf wurde das geltende Waffengesetz verschärft. Doch die Initiative hält dies nicht für ausreichend. Der Gesetzgeber habe eine verfassungsrechtliche Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu schützen. Das Waffengesetz erlaube aber den Besitz tödlicher Schusswaffen für den Schießsport und schränke deren Gebrauch nicht ausreichend ein.
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Eltern von in Winnenden getöteten Kindern und die Initiative hatten vergeblich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt. Im Januar hatte das Gericht entschieden, dass das Waffengesetz nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Der Staat komme seinen Schutzpflichten mit den geltenden Bestimmungen ausreichend nach, erklärten die Karlsruher Richter.
Beim Amoklauf von Winnenden hatte ein 17-jähriger ehemaliger Schüler am 11. März 2009 in einer Realschule neun Schüler und drei Lehrerinnen erschossen. Auf der Flucht tötete er drei weitere Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Die Waffe hatte der Täter von seinem Vater entwendet, einem Sportschützen.