Von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gab es zunächst keine Stellungnahme. Die niedersächsischen Kirchen und die Diakonie hätten gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Vereinbarung mit wesentlichen Eckpunkten für weitere Verhandlungen entworfen, sagte Künkel. Darin erkennten beide Partner an, dass es noch immer unterschiedliche Auffassungen zur Rechtslage gebe.
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"Wir sind uns mit den Gewerkschaften dennoch darin einig, dass für die Mitarbeitenden in der Diakonie und für das Wohl der Unternehmen zeitnah vertragliche Lösungen gefunden werden müssen", sagte er. Das Bundesarbeitsgericht hatte im November 2012 den kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht grundsätzlich bestätigt, sofern die Gewerkschaften angemessen beteiligt werden.
Die Vereinbarung muss Künkel zufolge noch von den Gremien der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen auf den Weg gebracht werden. Außerdem sollten die anderen kirchlichen und nichtkirchlichen Verbände der Freien Wohlfahrtspflege für einen Flächentarifvertrag Soziales in dem Bundesland gewonnen werden, unterstrich der hannoversche Diakoniedirektor. Ein Flächentarifvertrag könnte als allgemeinverbindlich erklärt werden und damit Lohndumping verhindern, sagte Künkel.
Bis zum Herbst wollten sich die Parteien über Einzelfragen verständigen. Dazu gehören laut Künkel unter anderen ein verbindliches Verfahren zur Schlichtung, Übergangslösungen für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die Anpassung bestehender Haustarifverträge. Die Konföderationssynode könnte im Frühjahr 2014 die entsprechenden Beschlüsse fassen. Bis dahin solle Friedenspflicht herrschen, vorausgesetzt die diakonischen Arbeitgeber und die Gewerkschaften einigten sich auf einen Entgeltabschluss für 2013 für die rund 76.000 Diakoniebeschäftigten in Niedersachsen.