Nichtstaatliche Organisationen dürften nicht länger als "ausländische Agenten" gelten, nur weil sie Gelder aus dem Ausland beziehen. Die russische Polizei hatte in den vergangenen Monaten auf der Grundlage dieses Gesetzes unter anderem Büros der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung und der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung durchsucht.
Im Menschenrechtsrat fand eine Anhörung im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung Russlands statt. Auch Großbritannien und die Niederlande kritisierten die eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten ausländischer Nichtregierungsorganisationen in Russland.
Russland hatte auch Deutschland kritisiert
Der Regierungsvertreter aus den Niederlanden bemängelte auch geplante repressive Gesetze gegen Homosexuelle in Russland. Das russische Parlament berät derzeit einen Gesetzentwurf, der "homosexuelle Propaganda" unter Strafe stellen soll. Zudem kritisierte Großbritannien anhaltende schwere Menschenrechtsverletzungen in der Region Nordkaukasus. Moskau müsse sicherstellen, dass Folter, Entführungen und außergerichtliche Hinrichtungen unterbleiben.
Ein Regierungsvertreter Russlands hatte in der vergangenen Woche vor dem UN-Menschenrechtsrat die "exzessive Gewalt" deutscher Polizeibeamter bei ihrer Arbeit beanstandet. Die Äußerungen stießen in Berlin auf Unverständnis, zumal russische Sicherheitskräfte oft mit rigoroser Härte gegen Oppositionelle einschreiten.
Der Menschenrechtsrat umfasst 47 Mitgliedländer, jedoch dürfen alle 193 UN-Mitgliedsländer in der Anhörung Fragen stellen. Die Anhörung - die sogenannte Universal Periodic Review (UPR) - findet alle vier Jahre statt. Der Rat soll in den nächsten Tagen Empfehlungen formulieren, die Russland annehmen oder ablehnen kann.