###mehr-artikel###
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Urteil klargestellt. Demnach gelten hartnäckige Krankheiten, die eine Person über längere Zeit an der vollen Teilnahme am Berufsleben hindern, als Behinderung. Behinderte Menschen wiederum können laut der EU-Richtlinie über Gleichbehandlung im Beruf eine besondere Unterstützung wie etwa eine Arbeitszeitverkürzung beantragen (AZ: C-335/11 und C-337/11).
Wann genau eine Krankheit als Behinderung einzuordnen ist, müssen im Zweifelsfall die Gerichte in den entsprechenden EU-Ländern entscheiden. Diese sollen im Streitfall auch beurteilen, welche Form der Unterstützung für den Arbeitgeber zumutbar ist. Konkret ging es in dem Urteil um die Fälle zweier Däninnen: Eine der Frauen leidet unter chronischen Rückenbeschwerden, die andere hat mit den Folgen eines Schleudertraumas zu kämpfen. Die Fälle wurden an die dänische Justiz zurückverwiesen.