Der nordrhein-westfälische Kreisverband der Vereinigung scheiterte mit einem Eilantrag, die Sparkasse Hamm zur Einrichtung eines Kontos zu zwingen, wie das Verwaltungsgericht Arnsberg am Montag mitteilte. Der Landesverband habe das Gericht nicht überzeugt, dass die einstweilige Anordnung zu einer Vermeidung wesentlicher Nachteile notwendig sei. Der Verband hätte das Konto bei einer anderen Bank beantragen können, führte das Gericht aus. Auch könne er den Zahlungsverkehr über andere Konten der Vereinigung oder ihrer Mitglieder abwickeln.
Bei der Eröffnung eines Girokontos könne sich die Vereinigung auch nicht auf das Gleichbehandlungsgebot im Parteiengesetz berufen, so das Gericht. Ob der Landes- oder Kreisverband der Vereinigung als Partei im Sinne des Parteiengesetzes gelte, sei fraglich. Schließlich gebe es auf der Leitungsebene erhebliche personelle Verflechtungen mit den verbotenen Organisationen "Nationaler Widerstand Dortmund" und "Kameradschaft Hamm". Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.