"Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer wieder Gegenstand von Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger", heißt es laut "Passauer Neuer Presse" (Mittwochsausgabe) in einem Gesetzentwurf, der an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll.
Ziel des Gesetzentwurfes ist, Abmahnkosten insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen wie dem illegalen Herunterladen von Musik oder Filmen aus dem Internet zu begrenzen, wie das Blatt berichtet. Bei der ersten Abmahnung sollen höchsten 155,30 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Werbeanrufe soll von 50.000 auf bis zu 300.000 Euro angehoben werden. Verträge über sogenannte Gewinnspieldienste sollen künftig nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden dürfen.
###mehr-artikel###
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sehe darüber hinaus eine Verschärfung der Vorgaben für Inkassounternehmen und eine Anhebung der Höchstbußgelder von 5.000 auf 50.000 Euro vor, hieß es. Damit solle Missbrauch durch die "schwarzen Schafe" der Inkassobranche unterbunden werden. Bevorzugte Opfergruppe unseriöser Inkassounternehmen seien vor allem Verbraucher, "die Ziel telefonischer Werbeanrufe geworden sind oder die im Internet in eine sogenannte Kostenfalle geraten sind", zitiert die Zeitung aus dem Gesetzentwurf.