Zugleich wolle Barnier den Wechsel von einer Bank zur anderen erleichtern, berichtet das Blatt. Dazu sollen die Finanzinstitute verpflichtet werden, transparente und leicht vergleichbare Angaben zu Gebühren und Konditionen zu machen. Ziel des Gesetzespakets sei es, "ein soziales Grundrecht" durchzusetzen, hieß es in der EU-Kommission.
Derzeit haben 30 Millionen Bürger der Europäischen Union, die 18 Jahre und älter sind, kein Bankkonto. Viele von ihnen befinden sich damit in einer Art sozialem Teufelskreis, da ein Girokonto beispielsweise für Wohnungsvermieter oder Telekommunikationsanbieter eine Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist. Zudem ist es diesen Bürgern verwehrt, etwa im Internet günstig einzukaufen. Damit könnten sie nicht von den Vorteilen des europäischen Binnenmarktes profitieren, argumentiert Barnier in dem Gesetzentwurf.
Laut dem Gesetzentwurf soll das Konto für jedermann lediglich "grundsätzlich nötige Buchungen" ermöglichen, also Zahlungseingänge und Abbuchungen, solange das Konto im Plus bleibt. Kreditaufnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Kontoführung soll möglichst gebührenfrei angeboten werden.
Die meisten Bürger ohne Bankkonto leben in den osteuropäischen Ländern. In Rumänien und Bulgarien hat jeder zweite Erwachsene kein Konto. In den mittel- und westeuropäischen Ländern lebt nur einer von zehn Bürgern ohne Girokonto. In elf EU-Ländern gibt es ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf, in Deutschland nicht.