Generalsekretär Hermann Gröhe (CDU) sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe), die CDU habe "auf ihrem letzten Parteitag nach intensiver Diskussion den Beschluss gefasst, an der besonderen steuerlichen Förderung der Ehe festzuhalten - dieser Beschluss gilt". CSU-Chef Horst Seehofer bekräftigte, seine Partei werde immer für die besondere Förderung von Ehe und Familie eintreten.
Gröhe sagte, jetzt gebe es für einen Teilbereich des Adoptionsrechts ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das umgesetzt werden müsse. Es sei "zudem richtig, zu prüfen, ob nach der bisherigen Verfassungsrechtsprechung weitere Schritte geboten sind". Am Wochenende war bekanntgeworden, dass führende CDU-Politiker in der Unionsfraktion des Bundestages Modelle für eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Eheleuten prüfen lassen.
Die Karlsruher Richter hatten in der vergangenen Woche entschieden, dass homosexuelle Partner ebenso wie Ehe-Leute vom Partner adoptierte Kinder wiederum adoptieren dürfen. Bislang durften sie das nur beim leiblichen Kind des Lebenspartners. Eine Gerichtsentscheidung zur Ausweitung des Ehegattensplittings auf die Homo-Ehe steht indes noch aus.
Seehofer zeigte sich von den in diesem Jahr zu erwartenden Urteilen unbeeindruckt. Die CSU bleibe bei ihrer Linie, "wie auch immer die Richter entscheiden", sagte Seehofer der "Süddeutschen Zeitung". Er hoffe allerdings, "dass das Verfassungsgericht die besondere Stellung von Ehe und Familie für die Zukunft einer Gesellschaft würdigt".
CDU-Bundesvize Armin Laschet forderte einen staatlichen und rechtlichen Vorrang für heterosexuelle Ehen. "Alles gleichzustellen ist sicher noch nie ein Markenzeichen der Union gewesen", sagte er der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagsausgabe). Nicht Gleichstellung dürfe das Prinzip sein, sondern man müsse sich darüber verständigen, was gefördert werden solle.