Von den notwendigen 356.000 Plätzen in den Landkreisen fehlten zum 1. August voraussichtlich nur 11.700. An der Umfrage hatten sich 251 der 295 Landkreise beteiligt. Sie schließt nicht die kreisfreien Städte mit ein. Der Deutsche Städtetag und der Städte- und Gemeindebund erklärten Mitte Januar, dass bundesweit noch etwa 150.000 Plätze fehlten.
Suche nach Übergangslösungen
Landkreistag-Präsident Hans Jörg Duppré sagte, dass in den Landkreisen teilweise Übergangslösungen gefunden werden müssten, um dem Anspruch zum 1. August gerecht zu werden. Er appellierte zudem an die Länder, mehr Unterstützung beispielsweise bei der Personalfindung zu leisten. Es wird befürchtet, dass nicht genug Erzieher in den Krippen und Kindergärten zur Verfügung stehen.
Eltern von unter dreijährigen Kindern haben ab August einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wird er nicht erfüllt, steht ihnen Schadensersatz zu. Dieser muss in der Regel von der Kommune als Träger der Einrichtungen geleistet werden. Die Kommunen hatten zuletzt vor massenhaften Forderungen gewarnt und an Bund und Länder appelliert, sich gegebenenfalls an den Kosten zu beteiligen.