Zusätzlich zu der vorgeschlagenen Begrenzung der Anzahl der PID-Zentren müsse bei den Verfahrensvorgaben für die Ethikkommissionen nachgebessert werden, erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen am Donnerstag in Düsseldorf. Der Bundesrat stimmt am Freitag über die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ab.
Nach dem bisherigen Verordnungsentwurf könnten sich Paare, deren Entscheidung von einer Kommission abgelehnt wurde, an eine andere Kommission wenden, kritisierte die Bundesarbeitsgemeinschaft. "Eine Kontrolle und eine einheitliche Beurteilung der PID ist so nicht möglich", erklärte BAG-Bundesgeschäftsführer Martin Danner. Einheitliche und länderübergreifende Regelungen müssten hier Klarheit schaffen.
Wenige PID-Zentren ausreichend
Das Gesetz sollte nach Meinung der BAG dazu dienen, die Präimplantationsdiagnostik auf nur wenige Ausnahmefälle einzugrenzen. Bundesweit gebe es jährlich 200 bis 300 Fälle, bei denen eine Entscheidung von Eltern eingefordert werde. Angesichts dieser Zahlen seien wenige PID-Zentren in Deutschland völlig ausreichend.
Die BAG Selbsthilfe mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 116 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen.
Unter Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung eines Embryos vor der Einsetzung in die Gebärmutter verstanden. Das Verfahren ist daher nur bei Embryonen möglich, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind. Einige Tage nach der Befruchtung wird mindestens eine Zelle des Embryos entnommen und auf Genmutationen oder Chromosomen-Anomalien untersucht. Nach der Diagnose wird nur ein gesunder Embryo in den Mutterleib eingepflanzt. Was mit den übrigen Embryonen geschieht, ist gesetzlich noch nicht explizit geklärt. Die PID ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt.