Dem 30-Jährigen wurde vorgeworfen, in den Jahren 2008 und 2009 mit einem anfangs 13-jährigen Mädchen sexuelle Kontakte bis hin zu einvernehmlichem geschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Ihm sei zugutegehalten worden, dass er ein volles Geständnis abgelegt habe, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag dem epd.
Der Mann habe sich persönlich bei der jungen Frau entschuldigt, sagte der Sprecher. Er verpflichtete sich außerdem, ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zu zahlen. In der ersten Instanz hatte ihn das Amtsgericht in Celle im Februar zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Damals hatte er die Taten bis zum Schluss abgestritten. Das Gericht sah sie jedoch als erwiesen an.
Der frühere hauptamtliche Mitarbeiter der Kirchengemeinde Oldau-Ovelgönne bei Celle gab jedoch zu, mit dem Mädchen bei Freizeiten ein Zimmer geteilt und eine intensive Freundschaft gehabt zu haben. Nachdem sich das Mädchen im Juli 2010 ihren Eltern offenbart hatte, erstatteten diese Anzeige. Daraufhin entließ die Kirche den Mann. Mit seinem Geständnis in zweiter Instanz habe er der mutmaßlich Geschädigten jetzt eine weitere Aussage erspart, sagte der Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist möglich.