Der Mann muss wegen fahrlässiger Tötung 120 Tagessätze zu je 90 Euro zahlen. Der Asylbewerber Jalloh war am 7. Januar 2005 bei dem Brand, den er in einer Arrestzelle an einer Liege gefesselt selbst ausgelöst haben soll, an einem sogenannten Inhalationshitzeschock gestorben.
Die Nebenklage hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung gefordert, von der Staatsanwaltschaft war eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung beantragt worden. Die Nebenklage plädierte für einen Freispruch.
Es handelte sich bereits um den zweiten Strafprozess um den gewaltsamen Tod des Afrikaners. Der erstinstanzliche Freispruch des Landgerichts Dessau-Roßlau für den beteiligten Polizisten Andreas S. war vom Bundesgerichtshof aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht in Magdeburg geleitet worden.