Schleswig-Holsteins Sinti und Roma vor Aufnahme in Landesverfassung

Schleswig-Holsteins Sinti und Roma vor Aufnahme in Landesverfassung
Die Volksgruppe der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein hat gute Chancen, künftig wie Dänen und Friesen als Minderheit unter den Schutz der Landesverfassung gestellt zu werden.

Dies wurde am Donnerstag im Kieler Landtag beim nunmehr sechsten parlamentarischen Anlauf deutlich. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde von Grünen, SPD, SSW, Piraten und FDP gemeinsam vorgelegt. Wenn alle 47 Abgeordneten dieser Fraktionen später in zweiter Lesung zustimmen, kommt die für eine Verfassungsänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zusammen.

Zuletzt war die Aufnahme der Sinti und Roma in die Verfassung im Juni 2011 an den Enthaltungen von CDU und FDP gescheitert. Im Lande leben etwa 5.000 Sinti und Roma. Die Minderheit ist seit rund 600 Jahren im Lande ansässig.

Nach den Worten des Grünen-Abgeordneten Rasmus Andresen ist der Schutz ein wichtiges Symbol. "Es geht um die Anerkennung einer Volksgruppe, die Jahrhunderte lang verfolgt wurde", sagte er. Für die CDU räumte Fraktionschef Johannes Callsen ein, dass es in seiner Fraktion weiterhin Bedenken gebe, ob Sinti und Roma als eine landesspezifische Minderheit angesehen werden können. "Selbst in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern, wo größere Gruppen leben, werden die Sinti und Roma in der Landesverfassung nicht näher erwähnt", sagte er.