Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2011 dürften Asylsuchende aus EU-Staaten nicht in andere Mitgliedstaaten abgeschoben werden, wenn dort "systemische Mängel im Asylsystem" vorliegen.Der 28 Seiten starke Bericht des ungarischen Regionalbüros des UN-Flüchtlingshilfswerks belegt laut Pro Asyl, dass im vergangenen Jahr zwei Drittel aller Asylsuchenden ihr Schutzgesuch in Haft stellen mussten. Effektive Rechtsmittel gegen die Verhängung der Abschiebungshaft würden verweigert. Der Bericht dokumentiere Misshandlungen, das Verabreichen von Beruhigungsmitteln und elende soziale Aufnahmebedingungen. Die Dauer der Abschiebungshaft sei Ende 2010 von sechs auf zwölf Monate verlängert worden.
Asylsuchende, die aus anderen EU-Staaten nach Ungarn abgeschoben werden, liefen nach dem UN-Bericht in besonderem Maße Gefahr, ohne Prüfung ihres Asylgesuchs in Drittstaaten wie Serbien abgeschoben zu werden. EU-Staaten wie Deutschland schieben Flüchtlinge im Rahmen der Dublin-II-Verordnung nach Ungarn ab, wenn diese von dort eingereist waren.