Für die Studie wurden vom vergangenen August bis Februar die Mitarbeitervertretungen von 299 Einrichtungen der Diakonie bundesweit befragt. Die geplante Befragung der Geschäftsführungsebene sei wegen zu geringer Beteiligung nicht umsetzbar gewesen.
Die Studie geht mit dem kirchlichen Arbeitsrecht scharf ins Gericht. Für evangelische und katholische Kirche sowie ihre Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas gilt der sogenannte Dritte Weg. Dabei werden Arbeitsbedingungen und Entlohnung in Kommissionen ausgehandelt, die mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzt sind. Gewerkschaften werden in der Regel nicht beteiligt. Begründet wird die Sonderregelung, die Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks und Aussperrungen ausschließt, mit einer besonderen Dienstgemeinschaft in kirchlichen Betrieben.
Nicht von Glaube und Werten bestimmt
Der Dritte Weg habe sich zu einem Instrument eines an Flexibilität interessierten Sozialmarkts entwickelt, kritisieren die Autoren der Studie. Als gelebte Dienstgemeinschaft sei er "faktisch obsolet". Das kirchliche Arbeitsrecht folge den Gesetzmäßigkeiten der Sozialbranche und sei von den herrschenden Refinanzierungsbedingungen bestimmt und nicht von Glaubens- und Wertebesonderheiten, schreiben die Autoren Heinz-Jürgen Dahme, Gertrud Kühnlein, Anna Stefaniak und Norbert Wohlfahrt.
Als Beispiele führen sie die nach ihren Angaben breit angewandte Ausgliederung von Geschäftsbereichen an. In den - meist 100-prozentigen - Tochterunternehmen, die beispielsweise als "Servicegesellschaften" geführt würden, lägen Löhne und Gehälter häufig unterhalb der in anderen Betriebsteilen geltenden Regelungen.
Dagegen konnte die breite Anwendung von Leiharbeit durch eigene Zeitarbeitsfirmen nicht nachgewiesen werden. Je nach Landesverband und Größe der Unternehmen würde dieses Instrument unterschiedlich genutzt. Vor allem große Einrichtungen unterhalten den Erhebungen zufolge eigene Zeitarbeitsfirmen, darunter die Stiftung Bethel und das Evangelische Johannesstift in Berlin.
Dass Leiharbeit in der Diakonie in der Regel keine regulären Stellen ersetzt, führt die Studie unter anderem auf ein Urteil des Kirchengerichts aus dem Jahr 2006 zurück. Dies entschied damals, dass eine auf Dauer angelegte Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nicht mit kirchlichen Grundsätzen vereinbar sei.